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Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Die Kosten für Handwerkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt können bis 1.200,00 Euro vom Finanzamt abgesetzt werden, §35 a Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (EStG). Begünstigt sind Arbeits- und Fahrkosten inklusive der darauf entfallenen Mehrwertsteuer, nicht aber Materialkosten. Voraussetzung ist, dass der Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen wird. Barzahlungen sind nicht begünstigt.

Neue Energiesparregeln

Ab dem 1. Oktober 2009 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 in Kraft. Um 30 Prozent hat der Gesetzgeber die Energieeffizienzwerte verschärft, die der Neubau eines Eigenheimes heute erreichen muss. Die neuen Regelungen verlangen die strengeren Grenzwerte aber nicht nur bei der Errichtung eines neuen Hauses.

Häuser, deren Bausubstanz sich im Zuge von Sanierungsarbeiten, um mehr als 10% verändern, müssen nach Abschluss der Arbeiten den Mindestanforderungen der Energie Einsparverordnung (EnEV) entsprechen.

Die größten Energieverluste entstehen in unmodernisierten Gebäuden durch Wärmeverlust:
40 % durch Außenwände
25 % durch Dach oder oberste Geschossdecke
25 % durch Fenstern und Türen
10 % durch Keller

Ob Neubau oder Sanierung: Bei der Energiesparverordnung wird die Messlatte höher gesetzt.

Achtung Dachlawine

Haftet der Hausbesitzer immer für Dachlawinen?

Nicht immer – Hat der Hausbesitzer nämlich Schneefanggitter montiert, ist er in der Regel seiner Sicherungspflicht vollständig nachgekommen. Wenn trotzdem z.B. ein Eiszapfen herabfällt und Schaden anrichtet, kann der Hauseigentümer nicht dafür haftbar gemacht werden. Er ist auch nicht verpflichtet, zusätzliche Warnschilder aufzustellen. (Urteil vom AG München: 222 C 25801/05)