Gebr. Jansen GmbH   •  Düsseldorfer Straße 21   •  40764 Langenfeld   •  Tel. 0 21 73 / 90 12 16   •  Fax 0 21 73 / 90 12 18   •  E-Mail: info@jansen-dachdecker.de

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Die Kosten für Handwerkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt können bis 1.200,00 Euro vom Finanzamt abgesetzt werden, §35 a Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (EStG). Begünstigt sind Arbeits- und Fahrkosten inklusive der darauf entfallenen Mehrwertsteuer, nicht aber Materialkosten. Voraussetzung ist, dass der Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen wird. Barzahlungen sind nicht begünstigt.

Achtung Dachlawine

Haftet der Hausbesitzer immer für Dachlawinen?

Nicht immer – Hat der Hausbesitzer nämlich Schneefanggitter montiert, ist er in der Regel seiner Sicherungspflicht vollständig nachgekommen. Wenn trotzdem z.B. ein Eiszapfen herabfällt und Schaden anrichtet, kann der Hauseigentümer nicht dafür haftbar gemacht werden. Er ist auch nicht verpflichtet, zusätzliche Warnschilder aufzustellen. (Urteil vom AG München: 222 C 25801/05)