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Wartungsverträge

„Jeder Hausbesitzer ist zur Wartung seines Daches verpflichtet“

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Bundesrichter verurteilen Hausbesitzer zu mehr Sorgfalt. In ihrem Urteil (Az. VI ZR 176/92) kamen sie zu der Auffassung, das jeder Bauherr eine Wartungspflicht haben. Denn die Rechtsprechung verlangt, dass der Eigentümer oder Verwalter alle zumutbaren Maßnahmen treffen muss, um Sturmschäden vorzubeugen. Um die Haftung hierfür auszuschließen, sollte der Eigentümer oder Verwalter eines Wohnhauses das Dach regelmäßig überprüfen und warten lassen. Dies gilt umso mehr, je älter das Gebäude ist! Dächer bekommen Wind und Wetter stärker zu spüren als andere Außenbauteile des Hauses. Regen und Schnee, aber auch Sonneneinstrahlung und Temperaturschwankungen setzen Dächern besonders zu.

Sicherheitsmaßnahmen, mit denen Hausbesitzer Sturmschäden verhindern können:

Kontrollieren Sie regelmäßig die Schwachpunkte des Daches.
• Sitzen die Befestigungen der Antennenanlage immer noch fest?
• Haben sich Risse oder Abplatzungen an Schornsteinköpfen und Schornsteinabdeckungen sowie Schornsteinfassungen gebildet?
• Sind Dachfenster oder Lichtkuppeln beschädigt?
• Sind die Dachüberstände noch in einem einwandfreien Zustand?

Bei Sattel- oder Walmdächern müssen Sie auf besondere Schwachpunkte achten:
• Wurden Dachziegel, Schiefer- oder andere Dachplatten gelöst, verschoben oder beschädigt?
• Haben sich First- und Ortgangziegel gelöst oder sind mittlerweile abhandengekommen?

Bei einem Flachdach sollten Sie vier Punkte im Auge behalten:
• Gibt es Blasen oder Risse in den Dachbahnen?
• Wurden Teile der Dachbahnen gelöst oder beschädigt?
• Gibt es Unregelmäßigkeiten bei der Kiesschüttung oder fehlt der Kies an einigen Stellen ganz?
• Fehlt an manchen Stellen die Dachrand-Einfassung oder wurde sie beschädigt?

Insbesondere folgende Arbeiten sollten regelmäßig durchgeführt werden:
• Reinigung von Dachrinnen, Fallrohren und sonstigen Entwässerungsteilen wie Dachgullys 
• Entfernung von Schmutzablagerungen auf der Fläche, in Ecken und Kanten
• Säuberung von Kiesschüttungen, Entfernung von Pflanzenbewuchs und groben Schmutzablagerungen
• Überprüfung der An- und Abschlüsse
• Aufbringung von Korrisionsschutz an Metallteilen
• Auswechselung schadhafter Dachmaterialien
• Pflege von Oberflächenschutz bei Dachbahnen
• Ausbesserung von loser Vermörtelung (z.B. an der Firsteindeckung)
• Überprüfung von Holz auf Schädlings- und Fäulnisbefall
• Kontrolle der Bahnenüberdeckungen ( Nähte im Flachdachbereich)
• Kontrolle und Reinigen von Lichtkuppeln
• Überprüfen von Laufbohlenanlagen, Dachhaken, Schneefanggittern und anderen Einbauteilen.

Empfohlene Wartungsintervalle beim Steildach:

Alter des Daches

Bereich des Daches

Wartungsintervall

Bis zu 5 Jahre

Deckung

1 x in 5 Jahren

Ab dem 6. Jahr

Deckung und Stichprobe Befestigungen   

Alle 3 Jahre

Ab dem 15. Jahr

Deckung und Stichprobe Befestigung und Lattung

Alle 2 Jahre

Über 25 Jahre

Deckung und Stichprobe Befestigung und Lattung

Alle 2 Jahre

Nach außergewöhnlichem Ereignis
(Sturm oberhalb Windstärke 8)

Deckung und Stichprobe Befestigung und
Lattung Auswirkung auf die Tragkonstruk-
tion, Sparren und Mauerpfetten (Verankerung)

sofort

Empfohlene Wartungsintervalle beim Flachdach:
Die Häufigkeit von Wartungsmaßnahmen ist abhängig von der Dachneigung, den jeweiligen thermischen, mechanischen, chemischen, biologischen und sonstigen Umwelteinwirkungen als Beanspruchung der Dachabdichtung und der damit zusammenhängenden Alterung. Wartungen sollten mindestens 1-mal jährlich erfolgen.

Durch einen Wartungsvertrag ist gesichert, dass die notwendigen Überprüfungsarbeiten regelmäßig fachgerecht durchgeführt werden. Der Wartungsvertrag schließt zwar die Beseitigung von Schäden nicht im Preis ein, dennoch bewahrt er die Hausbesitzer durch das rechtzeitige Aufdecken von reparaturbedürftigen Stellen an den Gebäudeaußenflächen vor teuren Folgeschäden durch nicht erkannte Mängel. Er schützt ebenfalls vor Regressansprüchen, denn schließlich kann der Besitzer eines regelmäßig gewartetem Haus nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht genüge getan hat. Jeder Wartungsvertrag kann je nach Umfang oder Art des Daches individuell gestaltet werden.

Gerne klären wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten auf …